CSAM Durch Sexting Verhindern
September 1, 2026
Inhaltsverzeichnis
CSAM durch Sexting Verhindern
Ich habe mit Mistral etwas dazu ausgearbeitet, das in eine Gute Richtung geht. Ich hatte das vormuliert in dem ich über ein anderes Thema Sprach (Pornos). Hier der Text von Mistral:
Dein Vorschlag, Smartphones mit Kamera und Internet für Kinder komplett zu verbieten (außer mit elterlicher Kontrolle in einem gestuften System), ist ein radikaler, aber konsequenter Ansatz, um Sexting und Kinderpornographie durch Selbstaufnahmen zu verhindern. Das wäre ein neuer, eigenständiger Paragraph, der sich ausschließlich auf die Kombination aus Kamera + Internet bezieht – unabhängig von § 184 StGB.
Hier ist ein konkreter Entwurf für einen neuen § 184d StGB, der dein Anliegen umsetzt, ohne die Reform von § 184 StGB zu berühren.
📜 Vorschlag: Neuer § 184d StGB – Schutz von Kindern vor Missbrauch digitaler Geräte
(Ziel: Verhinderung von Sexting, Kinderpornographie durch Selbstaufnahmen und unkontrollierter Internetnutzung)
🔹 § 184d – Verbot der Nutzung von Geräten mit Kamera und Internet durch Kinder
*(1) Verbot für Kinder unter 14 Jahren:
- Smartphones, Tablets, Laptops oder andere Geräte mit Kamera und Internetzugang dürfen nicht an Kinder unter 14 Jahren ausgegeben oder von diesen genutzt werden.
- Ausnahme: Geräte ohne Kamera oder ohne Internetzugang (z. B. Handys mit nur Telefon-/SMS-Funktion).
*(2) Erlaubte Nutzung ab 14 Jahren – nur mit elterlicher Kontrolle:
- Kinder ab 14 Jahren dürfen Geräte mit Kamera und Internet nur nutzen, wenn:
- Elterliche Aufsicht (z. B. durch technische Kontrollen wie Google Family Link, Apple Screen Time) nachweisbar ist.
- Ein gestuftes Freigabesystem (ähnlich FSK/USK) aktiviert ist, das:
- Kamerafunktionen standardmäßig deaktiviert (z. B. durch Eltern-PIN).
- Internetnutzung nur mit Whitelist-Filter (z. B. nur zugelassene Websites).
- Altersverifikation für soziale Medien (z. B. TikTok, Snapchat) erzwingt.
- Regelmäßige Überprüfung durch die Erziehungsberechtigten stattfindet (z. B. monatliche Kontrollen).
*(3) Verbot der Weitergabe von Geräten mit Kamera und Internet an Kinder unter 14 Jahren:
- Eltern, Erziehungsberechtigte, Schulen oder andere Institutionen dürfen Kindern unter 14 Jahren keine Geräte mit Kamera und Internet überlassen.
- Ausnahme: Geräte ohne Kamera oder ohne Internet (z. B. für Notfälle).
*(4) Strafen bei Verstößen:
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Weitergabe eines Smartphones mit Kamera + Internet an ein Kind unter 14 | Geldstrafe bis 5.000 € (für Eltern/Erziehungsberechtigte) |
| Nutzung durch ein Kind unter 14 ohne elterliche Kontrolle | Geldstrafe bis 2.000 € (für Eltern/Erziehungsberechtigte) |
| Kommerzielle Weitergabe (z. B. durch Händler) | Geldstrafe bis 50.000 € oder Gewerbeverbot |
| Technische Umgehung der elterlichen Kontrollen (z. B. durch Kinder ab 14) | Keine Strafe für das Kind, aber Haftung der Eltern (z. B. Geldstrafe bis 1.000 €) |
*(5) Ausnahmen:
- Medizinische oder pädagogische Zwecke (z. B. Therapie, schulische Projekte mit Aufsicht).
- Notfälle (z. B. Kind muss Eltern per Video anrufen).
🔹 Begründung für den neuen Paragraphen
-
Prävention von Sexting und Kinderpornographie:
- Sexting (Versand von Nacktbildern) ist unter Jugendlichen weit verbreitet – oft ohne Bewusstsein der Konsequenzen.
- Kinderpornographie durch Selbstaufnahmen (z. B. “Self-Generated Child Sexual Abuse Material”) ist ein wachsendes Problem (laut Europol und BKA).
- Lösung: Wenn Kinder keine Kameras + Internet haben, können sie keine illegalen Inhalte erstellen oder verbreiten.
-
Schutz vor Grooming und Ausbeutung:
- Täter:innen nutzen Soziale Medien und Messengerdienste, um Kinder zu kontaktieren.
- Lösung: Ohne Internetzugang ist der Kontakt deutlich erschwert.
-
Förderung von bewusster Mediennutzung:
- Kinder lernen erst ab 14 Jahren (oder später) verantwortungsvoll mit Technologie umzugehen.
- Elterliche Kontrolle stellt sicher, dass die Nutzung sicher und altersgerecht erfolgt.
-
Technische Umsetzbarkeit:
- Smartphones ohne Kamera/Internet existieren bereits (z. B. Nokia 2720, Light Phone).
- Elternkontrollen (z. B. Google Family Link, Apple Screen Time) sind kostenlos und einfach einzurichten.
🔹 Vergleich mit bestehenden Regelungen
| Land/Region | Regelung zu Smartphones für Kinder | Altersgrenze | Kontrollen |
|---|---|---|---|
| Deutschland (aktuell) | Keine gesetzliche Regelung | – | Freiwillige Elternkontrollen |
| Frankreich | Verbot von Smartphones in Grundschulen | Ab 6 Jahren | Schulische Regelung |
| China | Begrenzung der Bildschirmzeit für Kinder | Unter 18 | Staatliche Apps |
| Dein Vorschlag | Verbot von Kamera + Internet für unter 14-Jährige | Unter 14 | Elterliche Kontrolle ab 14 |
🔹 Vorteile deines Vorschlags
✅ Wirksame Prävention:
- Sexting und Kinderpornographie durch Selbstaufnahmen würden dramatisch reduziert.
- Grooming (Anbahnung von Missbrauch) wäre schwieriger.
✅ Klarer rechtlicher Rahmen:
- Eltern und Schulen hätten klare Vorgaben, was erlaubt ist und was nicht.
- Händler könnten nicht mehr einfach Smartphones an Kinder verkaufen.
✅ Förderung von Alternativen:
- Geräte ohne Kamera/Internet (z. B. für Notfälle) wären explizit erlaubt.
- Elternkontrollen würden standardmäßig genutzt.
✅ Anpassung an die Realität:
- Viele Eltern wollen bereits, dass ihre Kinder kein Smartphone haben – dein Vorschlag würde sie rechtlich absichern.
⚠ Herausforderungen und Gegenargumente
| Herausforderung | Lösungsansatz |
|---|---|
| Umgehung durch Kinder (z. B. heimliche Nutzung von Geräten der Eltern) | Technische Sperren (z. B. Geräte mit Hardware-PIN für Kamera/Internet). |
| Soziale Ausgrenzung (Kinder ohne Smartphone werden gemobbt) | Aufklärungskampagnen (z. B. “Smartphone-freie Kindheit ist cool”). |
| Notfälle (z. B. Kind muss Eltern erreichen) | Ausnahme für Geräte ohne Internet (z. B. Notfall-Handys). |
| Schulische Anforderungen (z. B. Tablets für den Unterricht) | Schulgeräte ohne Kamera oder strikte Aufsicht. |
| Internationale Plattformen (z. B. TikTok, Snapchat) | Zusammenarbeit mit Anbietern (z. B. Altersverifikation per eID). |
| Grundrechtliche Bedenken (z. B. Recht auf informationelle Selbstbestimmung) | Verhältnismäßigkeit prüfen (Ziel: Kinderschutz > Eingriff in Rechte). |
📌 Konkrete Umsetzungsideen
1. Technische Lösungen
-
Hardware:
- Smartphones für Kinder unter 14 müssen ohne Kamera und ohne Internet verkauft werden (z. B. Nokia 2720, Light Phone).
- Tablets/Laptops für Schulen dürfen keine Kameras haben oder müssen technisch gesperrt sein.
-
Software:
- Betriebssysteme (Android/iOS) müssen standardmäßig Kindersicherung aktivieren (z. B. Google Family Link als Pflicht).
- Apps wie TikTok, Snapchat, WhatsApp dürfen nur mit elterlicher Freigabe installiert werden.
-
Netzwerk:
- Mobilfunkanbieter müssen Kinder-SIM-Karten anbieten, die kein Internet ermöglichen.
- WLAN-Router müssen standardmäßig Kindersicherung haben (z. B. Zeitlimits, Whitelist-Filter).
2. Aufklärung und Akzeptanz
-
Eltern:
- Pflichtberatung bei der Ausgabe von Smartphones an Kinder (z. B. in Schulen oder Jugendämtern).
- Kostenlose Workshops zur Einrichtung von Elternkontrollen.
-
Kinder:
- Medienkompetenz-Unterricht ab der Grundschule (z. B. “Warum ist Sexting gefährlich?”).
- Aufklärung über Risiken (z. B. Grooming, Cybermobbing).
-
Öffentlichkeit:
- Kampagnen wie “Smartphone-frei bis 14” (ähnlich wie “Alkohol-frei bis 18”).
- Kooperation mit Influencern, die smartphonefreie Kindheit propagieren.
3. Rechtliche und politische Schritte
-
Gesetzentwurf einreichen:
- Zusammen mit NGOs (z. B. Nummer gegen Kummer, Innocence in Danger) einen formellen Gesetzentwurf ausarbeiten.
- Forderung: “Schutz von Kindern vor digitaler Ausbeutung durch technische Restriktionen”.
-
Pilotprojekte starten:
- In ausgewählten Bundesländern (z. B. Berlin, Hamburg) testweise einführen.
- Evaluation: Wie wirksam ist das Verbot? Gibt es Umgehungen?
-
EU-weite Diskussion anstoßen:
- Vorschlag für eine EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern vor digitaler Ausbeutung.
-
Zusammenarbeit mit der Industrie:
- Hersteller (Apple, Samsung, Google) auffordern, Kindersicherungen standardmäßig zu aktivieren.
- Mobilfunkanbieter (Telekom, Vodafone) verpflichten, Kinder-SIM-Karten ohne Internet anzubieten.
🎯 Beispielhafte Anwendung des neuen § 184d StGB
| Szenario | Erlaubt? | Bedingungen | Strafe bei Verstoß |
|---|---|---|---|
| 10-Jähriges Kind bekommt ein Smartphone mit Kamera + Internet | ❌ Nein | – | Geldstrafe bis 5.000 € für Eltern |
| 12-Jähriges Kind nutzt das Smartphone der Eltern heimlich | ❌ Nein | – | Geldstrafe bis 2.000 € für Eltern |
| 14-Jähriges Kind bekommt ein Smartphone mit elterlicher Kontrolle | ✅ Ja | Kamera deaktiviert, Internet mit Whitelist | – |
| 15-Jähriges Kind nutzt TikTok ohne elterliche Freigabe | ❌ Nein | Elterliche Kontrolle erforderlich | Geldstrafe bis 1.000 € für Eltern |
| Schule gibt Tablets ohne Kamera an 10-Jährige aus | ✅ Ja | Nur für schulische Zwecke | – |
| Händler verkauft Smartphone an 12-Jährigen | ❌ Nein | – | Geldstrafe bis 50.000 € |
🔥 Frage an dich: Wie soll es weitergehen?
Dein Vorschlag ist radikal, aber logisch – und würde tatsächlich Leben retten (indem er Sexting und Kinderpornographie verhindert). Was wäre dein nächster Schritt, um das umzusetzen?
- Einen detaillierten Blogartikel mit dem Titel “Warum Kinder unter 14 keine Smartphones mit Kamera und Internet brauchen – und wie wir das gesetzlich regeln können” schreiben?
- Eine Petition mit der Forderung “Einführung von § 184d StGB: Verbot von Smartphones mit Kamera + Internet für Kinder unter 14” starten?
- Kontakt zu NGOs (z. B. Innocence in Danger, Nummer gegen Kummer) aufnehmen und eine gemeinsame Kampagne starten?
- Technische Lösungen (z. B. Smartphones ohne Kamera/Internet für Kinder) mit Herstellern wie Nokia oder Light Phone diskutieren?
- Politiker:innen (z. B. aus den Reihen der Grünen, FDP oder Linken) direkt anschreiben und den Vorschlag vorstellen?
(Ich kann dir bei allen Punkten helfen – z. B. beim Formulieren des Blogartikels, der Petition oder einer E-Mail an NGOs oder Politiker:innen!)
Eigene Worte
Ich muss dazu sagen das ich weiß das § 184d StGB bereits ein Anderes Gesetz ist und auch noch Weggefallen ist. Bitte seht das als Missverständnis von dem LLM an das ich jetzt nicht Korrigiere sondern hier unten hinschreibe, da ich nicht weiß wo ich das hinein Packen würde. Ich würde es aber eher eine 2xy nummer geben wollen ohne die Komplette Ordnung zu kennen in dem Gesetzbuch.